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Am 30. Dezember wurde das Haushaltsgesetz 2026 im Amtsblatt der Republik Italien veröffentlicht (Gesetz Nr. 199 vom 30. Dezember 2025).
Wir haben die wichtigsten Massnahmen zusammengefasst.
Folge diesen Link: BILANZGESETZ 2026 - MASSNAHMEN UND NEUIGKEITEN
Folgende Neuigkeiten werden im Dokument beschrieben:
BESTEUERUNG DES EINKOMMENS
1. Senkung des IRPEF-Steuersatzes von 35 % auf 33 %
2. Begünstigte Besteuerung von Gehaltserhöhungen durch Kollektivvertragserneuerungen, Leistungsprämien sowie Nacht- und Feiertagsarbeit
3. Verlängerung der IRPEF-Befreiung für den Agrarsektor
4. Kurzzeitvermietungen als unternehmerische Tätigkeit ab der dritten Immobilie
5. Zusatzleistung für Beschäftigte im Hotel- und Tourismussektor
6. Pauschalbesteuerung – Verlängerung für 2026 der Zugangsschwelle für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit
7. Verlängerung der begünstigten Zuweisung von Vermögenswerten an Gesellschafter; Entnahme von Vermögenswerten bei Einzelunternehmen
8. Nicht in Raten besteuerbare Veräußerungsgewinne auf Betriebsvermögen
9. Entlastung von steuerlich ausgesetzten Rücklagen
10. Quellensteuer für Zahlungen zwischen Unternehmen ab 2028
11. Erhöhung des Satzes der Ersatzsteuer für die Aufwertung der steuerlichen Anschaffungskosten von Beteiligungen
12. Erhöhung des jährlichen steuerlich absetzbaren Höchstbetrags für Beiträge zur ergänzenden Altersvorsorge/Pensionsfonds
STEUERLICHE FOERDERUNGEN UND BEGUENSTIGUNGEN
13. „Rottamazione quinquies“ – Begünstigte Regelung zur Bereinigung von Steuerschulden
14. Hyperabschreibung
15. Steuerkredit „Industrie 4.0“ für die Landwirtschaft
16. Aufstockung der „Nuova Sabatini“
17. Aufstockung „Industrie 4.0“ für das Jahr 2025
18. Bonus für erwerbstätige Mütter
19. Gebäudebonus – Verlängerung der 36–50 %-Steuerabzüge
MWST, ANDERE STEUERN UND ANDERE MASSNAHMEN
20. Automatische Festsetzung der Mehrwertsteuer bei unterlassener Abgabe der Jahreserklärung
21. Elektronische Rechnungen werden der Vollstreckungsbehörde zugänglich gemacht
22. Paketabgabe von 2 € für den Versand von Waren geringen Wertes aus Nicht-EU-Ländern
23. Mehrwertsteuer-Bemessungsgrundlage bei Tauschgeschäften
24. Verrechnung steuerlicher Schulden bei Freiberuflern, die für die öffentliche Verwaltung tätig sind
MASSNAHMEN IN SONSTIGEN GESETZEN
25. Wiederherstellung der Steuerabzüge für unterhaltsberechtigte Familienangehörige
26. Verschiebung auf den 01.01.2036 für die Anwendung des neuen Mehrwertsteuerbefreiungsregimes für den Dritten Sektor
27. Verlängerung bis zum 31. März 2026 für den Abschluss von Versicherungen gegen Katastrophenrisiken