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Mit der Einführung des Plans "Transizione 5.0" werden Unternehmen, die in innovative Projekte investieren aus denen eine Reduzierung des Energieverbrauchs resultiert, Steuervergünstigungen gewährt.
Alle Unternehmen mit Sitz im Staatsgebiet können von der Förderung profitieren, ausgenommen diejenigen, die sich in Liquidations- oder Konkursverfahren befinden, gegen die Ausschlussmaßnahmen verhängt wurden oder die nicht die Vorschriften zur Sicherheit am Arbeitsplatz einhalten.
Zugelassen sind innovative Projekte, die zwischen dem 01.01.2024 und dem 31.12.2025 gestartet und abgeschlossen werden und sich auf Investitionen in materielle und immaterielle Güter mit Industrie-4.0-Eigenschaften (CNC-Steuerung, Vernetzung mit Fabriksystemen, usw.) beziehen. Durch diese Investitionen muss eine Reduzierung des Energieverbrauchs der Produktionsstruktur von mindestens 3 % oder der betreffenden Prozesse um mindestens 5 % erreicht werden.
Im Rahmen eines förderfähigen Innovationsprojekts sind auch Investitionen zur Eigenproduktion von Energie aus erneuerbaren Quellen für den Eigenverbrauch (z.B. Photovoltaik-, Wasserkraftanlagen usw., jedoch NICHT aus Biomasse) sowie Energiespeichersysteme förderfähig. Ebenfalls gefördert werden Ausgaben für Schulungsaktivitäten, um die notwendigen Kompetenzen für die Verwaltung der neuen Investitionen zu erwerben.
Förderfähig sind Kosten von bis zu 50 Millionen Euro pro Jahr und pro Begünstigtem in Bezug auf jedes Jahr der Investitionsabwicklung.
Der Erwerb von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen ist nur dann förderbar, wenn von einem Fahrzeug mit einem Motor der Stufe I oder älter auf ein Fahrzeug mit einem Motor der Stufe V umgestellt wird.
Die Reduzierung des Energieverbrauchs wird durch den Vergleich der Situation vor der Investition mit einer Schätzung der Situation nach der Investition berechnet. Bei neu gegründeten Unternehmen wird die Reduzierung des Energieverbrauchs auf der Grundlage von Szenarien und den durchschnittlichen Energieverbrauchswerten der Produktionsstruktur/des Produktionsprozesses ermittelt.
Die Reduzierung des Energieverbrauchs muss durch technische Gutachten von zugelassenen Technikern nachgewiesen werden.
Wie bereits beschrieben, ist für den Zugang zu den Förderungen eine Reduzierung des Energieverbrauchs von mindestens 3 % der Produktionsstruktur oder von mindestens 5 % des Produktionsprozesses erforderlich.
Zu diesem Zweck wird die Produktionsstruktur wie folgt definiert: eine Betriebsstätte bestehend aus einer oder mehreren lokalen Einheiten oder Anlagen auf demselben oder benachbarten Grundstück, die für die Produktion von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen eingerichtet ist und in der Lage ist, den gesamten Produktionszyklus oder Teile davon bzw. die vollständige oder teilweise Dienstleistungserbringung unabhängig technisch, funktional und organisatorisch durchzuführen und als eigenständige Kostenstelle zu fungieren.
Der Produktionsprozess wird definiert als: eine Reihe von miteinander verbundenen oder interagierenden Aktivitäten in der Wertschöpfungskette – einschließlich technischer Verfahren, Verarbeitungsstufen sowie der Produktion oder Verteilung von Dienstleistungen – die Ressourcen (Input des Prozesses) nutzen und in ein bestimmtes Produkt oder eine Dienstleistung oder einen wesentlichen Teil davon (Output des Prozesses) umwandeln.
Die Steuergutschrift (credito d'imposta) wird auf der Grundlage der förderfähigen Ausgaben und der erreichten Reduzierung des Energieverbrauchs berechnet.
Reduzierung des Energieverbrauchs um mindestens 3 % der Produktionsstruktur oder mindestens 5 % des Produktionsprozesses:
- Steuergutschrift von 35 % für den Investitionsteil unter 2,5 Millionen Euro;
- Steuergutschrift von 15 % für den Investitionsteil über 2,5 Millionen Euro bis 10 Millionen Euro;
- Steuergutschrift von 5 % für den Investitionsteil über 10 Millionen Euro bis 50 Millionen Euro.
Reduzierung des Energieverbrauchs um mindestens 6 % der Produktionsstruktur oder mindestens 10 % des Produktionsprozesses:
- Steuergutschrift von 40 % für den Investitionsteil unter 2,5 Millionen Euro;
- Steuergutschrift von 20 % für den Investitionsteil über 2,5 Millionen Euro bis 10 Millionen Euro;
- Steuergutschrift von 10 % für den Investitionsteil über 10 Millionen Euro bis 50 Millionen Euro.
Reduzierung des Energieverbrauchs um mindestens 10 % der Produktionsstruktur oder mindestens 15 % des Produktionsprozesses:
- Steuergutschrift von 45 % für den Investitionsteil unter 2,5 Millionen Euro;
- Steuergutschrift von 25 % für den Investitionsteil über 2,5 Millionen Euro bis 10 Millionen Euro;
- Steuergutschrift von 15 % für den Investitionsteil über 10 Millionen Euro bis 50 Millionen Euro.
Um die Steuergutschrift zu erhalten, ist es erforderlich, im Voraus eine Mitteilung an den GSE (Gestore dei Servizi Energetici) zu senden, die Informationen zum Projekt und ein technisches Gutachten der erwarteten Energieeinsparungen enthält.
Der GSE prüft die in der Mitteilung enthaltenen Daten und teilt dem Begünstigten die Verfügbarkeit der Mittel und die vorgemerkte Steuergutschrift mit. Für den Plan 5.0 wurden ca. 6,3 Milliarden Euro bereitgestellt, und sobald diese Mittel aufgebraucht sind, ist kein Zugang zur Förderung mehr möglich. Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung des GSE muss eine weitere Mitteilung gesendet werden, in der die Daten der Anzahlungsrechnung anzugeben sind, welche mindestens 20 % der Investitionskosten betragen muss.
Nach Abschluss der Investition und spätestens bis zum 28.02.2026 muss das Unternehmen dem GSE eine Mitteilung über den Abschluss der Investition senden. Diese muss ein technisches Gutachten der effektiv erzielten Energieeinsparung enthalten, sowie eine Bescheinigung über die tatsächliche Tragung der Kosten.
Zusätzlich ist eine geeignete Zertifizierung zur Einhaltung des Prinzips zur Vermeidung signifikanter Umweltschäden (DNSH) vorzulegen.
Darüber hinaus ist für Investitionen von über 300.000 Euro ein von einem zugelassenen Techniker erstelltes technisches Gutachten erforderlich, das die Einhaltung der Anforderungen von Industrie 4.0 bestätigt. Es wird jedoch empfohlen, das technische Gutachten auch für Investitionen unter 300.000 Euro erstellen zu lassen.
Nach der Prüfung durch den GSE und nach Erhalt der Bestätigung der Steuergutschrift ist es möglich, die Steuergutschrift bis zum 31.12.2025 zu verrechnen. Der bis zum 31.12.2025 nicht verrechnete Betrag muss in 5 gleichen Jahresraten (von 2026 bis 2030) genutzt werden.