0474 501 399 info@vbc.bz.it
Logo VBC
Kontakt anfragen

Kundenbereich

Unser Portal für Zusammenarbeit und Austausch

Anmelden

Kontaktanfrage

Sie möchten uns näher kennenlernen?

Kontakt anfragen
Schließen

Ab dem 1. November 2024 ist der neue Punkteführerschein für Bauunternehmen und Selbständige, die auf Baustellen tätig sind, in Kraft getreten. Der Führerschein gehört zu den Maßnahmen der Regierung, um Arbeitsunfälle zu bekämpfen, und soll die Arbeitssicherheit verbessern, indem die Einhaltung der Vorschriften zu Gesundheit und Sicherheit überwacht wird.

Alle Unternehmen und Selbständigen, die „physisch“ auf Baustellen tätig sind, unabhängig von ihrer Tätigkeit (z. B. Reinigung, Wartung, Arbeiten im Unterauftrag usw.), sind verpflichtet, im Besitz des Punkteführerscheins zu sein. Ausgenommen sind ausschließlich Personen, die lediglich Lieferungen oder geistige Dienstleistungen (z. B. Ingenieure, Architekten, Geometer usw.) erbringen, sowie Unternehmen, die über eine SOA-Zertifizierung (mindestens Klasse III) verfügen.

Wenn ein Unternehmen oder ein Selbständiger auf einer Baustelle arbeitet, ohne den Punkteführerschein zu besitzen oder mit weniger als 15 Punkten auf dem Führerschein, drohen ihnen Mindeststrafen in Höhe von 6.000 €.

Achtung!! Die Verpflichtungen betreffen nicht nur Unternehmen und Selbständige, die auf Baustellen tätig sind.

VERPFLICHTUNGEN DES AUFTRAGGEBERS UND DES AUFTRAGNEHMERS BEI SUBAUFTRÄGEN

Auch der Auftraggeber oder der Bauleiter (muss vom Auftraggeber ernannt werden) ist verpflichtet zu überprüfen, dass die Unternehmen und Selbständigen, die auf der Baustelle tätig sind (auch Subunternehmen), im Besitz des Punkteführerscheins oder der SOA-Zertifizierung sind!

Damit der Auftraggeber/Bauleiter die Gültigkeit des Punkteführerscheins überprüfen kann, wird ein Portal auf der Website der nationalen Arbeitsaufsichtsbehörde aktiviert. Derzeit ist dieses jedoch noch nicht verfügbar.

Ein Auftraggeber oder ein Bauleiter, der die erforderlichen Überprüfungen nicht durchgeführt hat, wird mit einer Strafe von 711,92 € bis 2.562,91 € belegt.

Im Falle von Subaufträgen ist nicht nur der Auftraggeber oder der Bauleiter, sondern auch der Auftragnehmer verpflichtet, die technische und berufliche Eignung des Subunternehmens zu überprüfen. Dazu gehört auch, dass der Besitz des Punkteführerscheins oder der SOA-Zertifizierung kontrolliert wird.