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Der Gesetzesdekret Nr. 95 vom 30/06/2025 hat den „Bonus Mamme 2025“ eingeführt, einen finanziellen Zuschuss für erwerbstätige Mütter.
Nun hat das INPS die entsprechenden operativen Anweisungen zum Bonus Mamme veröffentlicht.
1. Was ist der Bonus Mamme?
Für das Jahr 2025 ist ein Zuschuss in Höhe von 40 Euro pro Monat vorgesehen – für erwerbstätige Mütter, die als Arbeitnehmerinnen (ausgenommen Haushaltsarbeit) oder Selbständige tätig sind, zwei oder mehr Kinder haben und ein Erwerbseinkommen von höchstens 40.000 Euro jährlich erzielen.
Der Betrag wird in einer einzigen Auszahlung im Monat Dezember ausgezahlt (abhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung), jedenfalls aber bis Februar 2026.
2. Voraussetzungen für den Erhalt des Zuschusses
A. Familiäre Voraussetzungen
Die Antragstellerin muss:
Mutter von zwei Kindern sein, wobei das jüngste Kind unter 10 Jahren alt ist, oder
Mutter von drei oder mehr Kindern sein, wobei das jüngste Kind unter 18 Jahren alt ist.
Die Voraussetzung muss am 1. Januar 2025 vorliegen oder bis zum 31. Dezember 2025 erfüllt werden.
Auch adoptierte Kinder oder Kinder in voradoptiver Pflege werden berücksichtigt.
B. Berufliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
Arbeitnehmerinnen (öffentlich oder privat), ausgenommen Hausangestellte;
Selbständige, die in einer obligatorischen Sozialversicherung eingetragen sind, einschließlich der Berufskassen;
Arbeitnehmerinnen, die in der INPS-Sonderverwaltung (Gestione Separata) versichert sind.
Der Bonus wird nur für die Monate gewährt, in denen das Arbeitsverhältnis oder die selbständige Tätigkeit tatsächlich besteht.
Achtung:
Mütter mit drei oder mehr Kindern haben keinen Anspruch, wenn sie im betreffenden Monat in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen (in diesem Fall greift stattdessen die gesetzlich vorgesehene vollständige Beitragsbefreiung, die direkt vom Arbeitgeber angewendet wird).
C. Einkommensvoraussetzung
Erwerbseinkommen (aus selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit) von max. 40.000 Euro im Jahr 2025.
3. Höhe und Auszahlung
Die Zahlung von 40 Euro pro Monat für maximal 12 Monate erfolgt per Banküberweisung oder Postanweisung (vaglia postale).
Der Zuschuss ist steuer- und beitragsfrei und hat keine Auswirkungen auf den ISEE.
4. Antragstellung
Der Antrag muss bis zum 9. Dezember 2025 beim INPS eingereicht werden (bzw. bis zum 31. Januar 2026 für Mütter, die die Voraussetzungen später erfüllen), über:
INPS-Portal (mit SPID, CIE, CNS)
INPS Contact Center
Patronate
Unser Studio kann den Antrag nicht in Ihrem Namen einreichen, da die Übermittlung durch bevollmächtigte Intermediäre nicht vorgesehen ist.